Papiertragetaschen gehören nicht wie der Name es vermuten lässt ins Altpapier, sondern auf Grund der verstärkten Zusammensetzung in die Altkartonsammlung. Was liegt also näher, als den Karton in die Tragtaschen zu stopfen?
Papier und Karton separat bündeln und offen bereitstellen (nicht in Tragtaschen und Schachteln)
- Schachteln zerlegen und mit anderem Karton extra bündeln
- Papierstreifen von Aktenvernichtern in durchsichtige Säcke füllen
Welche Arten der Bereitstellung sind nicht zulässig?
- In Tragtaschen und Schachteln
- In Säcken
- Unzerlegte, nicht gebündelte Schachteln
Quelle: Stadt St.Gallen
Da beim Papier die Tragetasche nicht in Frage kommt, bleibt nur Zusammenbinden, wobei die Schnur auch ‘artfremd’ im Sinne des Recycling ist. Wenn ich die Papierstreifen in durchsichtigen Säcken bereitstellen darf, warum also nicht auch das ungeschnittene Papier?
Wo das Stapeln des Papiers noch relativ unkompliziert von statten geht, ist das Zerlegen und Stapeln der Schachteln eine lästige Angelegenheit.
Abhilfe: Wenn schon zerlegen, dann richtig, in schön kleine Stücke. Diese lassen sich nicht mehr stapeln und müssen in einem Papier (Karton)-Sack entsorgt werden.
Ursache für diese Schikanen ist letztendlich das Gesindel, das versucht anderen Abfall dazwischen zu verstecken. Kollektivstrafe ist nicht, Grüße von Herrn Effenberg.
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