Auch wenn in der Schweiz angeblich die Meinungsfreiheit gilt, so gibt es immer wieder Situationen, wo diese ausgehebelt wird. So z.B. das Anti Rassismus Gesetz.

Neger

So dürfen schwarze Mitbürger nicht mehr Neger genannt werden. Als kleines Kind habe ich von Mama gelernt, die mit den schwarzen Köpfen sind Neger. Will irgendjemand es wagen zu behaupten, Mama hätte gelogen?

Dieses Gesetz grenzt meine Meinungsfreiheit ein und ist meiner Meinung nach illegal.

Wenn meiner Meinung nach, die Gartenzwerge in Nachbars Garten ‘braunes Gesindel’ sind, dann ist das a) meine Meinung und b) keine Beleidigung, da es sich bei den Gartenzwergen um Gegenstände handelt, die wie auch Geräte nicht beleidigt werden können.

Formuliere ich die selbe Aussage gegen die Mitarbeiter im Rathaus, so ist das a) noch immer meine Meinung, aber könnte mir aber b) als üble Nachrede zur Last gelegt werden.

Kanake

Gemäss Wikipedia nicht zwingend ein Schimpwort, da es zum umgangssprachlichen Gebrauch gehört.

Kontex

Da mich unsere Gesetzgebung diesbezüglich öfters an die NSDAP erinnert, werden gewisse Formulierungen hier im Blog vom System selbst zensiert.