Es ist ein typischer Passus in den AGB von Händlern, insbesondere bei Lieferung auf Rechnung. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Umkehrschluss gilt dann logischerweise selbstverständlich Mit der vollständigen Bezahlung geht die Ware UMGEHEND in den Besitz des Kunden über. Und umgehend heisst, die Ware ist dem Kunden UNVERZÜGLICH auszuhändigen. Wird die Ware mit der Post …/ ➤➤➤