Sinn und Unsinn

Für all die Deppen da draussen, für die Doofen, für die bösartig doofen und all die Vollpfosten, welche den Sinn der Parkscheibe nicht verstanden haben.

Mit der Parkscheibe wird hinter der Windschutzscheibe deutlich sichtbar der Zeitrahmen angezeigt, innerhalb welchem das Fahrzeug abgestellt wurde.

Aus dieser Angabe resultiert der Zeitraum, innerhalb welchem das Fahrzeug auf dem Parkplatz stehen bleiben darf.

Für die kontrollierende Person geht es also darum feststellen zu können, wann wurde das Fahrzeug abgestellt und darf es zum kontrollierten Zeitpunkt noch da stehen.

Und ehrlich, dafür reicht eigentlich auch ein ordinärer Zettel. Dafür braucht es keine Parkscheibe. Und schon gar nicht diese bescheuerte EU-Variante.

Die EU-Parkscheibe

Das System mit der EU-Scheibe, bei welcher lediglich die Ankunftszeit eingestellt wird, macht da Sinn, wo unterschiedlich lange Parkzeiten zur Anwendung kommen.

In der blauen Zone kommt in der Regel eine Parkzeit von 60 bis 89 Minuten zur Anwendung. Es gibt auch weisse Parkfelder, welche z.B. mit 6 oder 12 Stunden Parkzeit beschränkt sind. Auch hier weist die Beschilderung auf die Verwendung der Parkscheibe hin.

Trotzdem, ein Zettel reicht grundsätzlich, mehr braucht es nicht.

Vorgeschriebenes Aussehen

Die Ausmasse und die Farbe der Parkscheibe sind vorgeschrieben. In Deutschland regelt das die StVO § 13 Abs. 2 S. 1  nach Bild 318 der Anlage 3.

Ungültige Parkscheiben

Pinke Frauen-Parkscheiben sind nicht zugelassen, auch wenn die Ausmasse eingehalten werden. Historische Parkscheiben sind nicht zugelassen. Handschriftliche Zettel sind nicht zugelassen.

Auch wenn die korrekte Ankunftszeit klar ersichtlich ist, werden nicht zugelassene Varianten als nicht vorhanden betrachtet und entsprechend gebüsst.

Kann mir jemand diesen Unsinn mit einer intelligenten Antwort erklären, oder bekomme ich nur dumme Stasi-Scheisse zu hören?

Stellt sich die Frage, warum dieses lächerliche Cabaret? Sind Staatsbedienstete intellektuell nicht in der Lage andere Varianten der Deklaration der Ankunftszeit abzulesen. Nicht schlau genug? Also ich bin so schlau.

Historische CH-Variante

Die alte Parkscheibe, welche bis 1998 der Standard war, zeigte neben der Ankunftszeit auch gleich die spätestenste Abfahrtszeit an. Damals wurde die Parkscheibe auch nur Werktags benötigt, und der Samstag war KEIN Werktag.

Parkzeiten in der Schweiz (Screenshot Wikipedia)

Zwischen 11:30 und 13:30 sowie 18:00 und 08:00 wird keine Parkscheibe benötigt.

Der Samstag als Werktag

Dabei handelt es sich meiner Meinung nach um eine reine Massnahme der Abzocke. Während regulär Berufstätige ihr Fahrzeug unter der Woche in der Nacht und über das Wochenende unbeschränkt stehen lassen konnten, müssen sie jetzt für einen Tag (Samstag) eine Parkbewilligung für die ganze Woche bezahlen. Es gibt zwar auch Tagesbewilligungen, aber die lohnen sich in der Regel nicht. In St.Gallen zahlt man als Anwohner 30.00 CHF im Monat, eine Tagesbewilligung kostet 9.00 CHF, bei 4 Samstagen im Monat.

Der Betrug mit den Parkbewilligungen

EBZ-Bewilligungen sind keine Garantie für einen Parkplatz. Zudem gehen polizeiliche Anordnungen, Vorschriftssignale (Fahrverbote usw.) sowie vorübergehende Verfügungen von Parkeinschränkungen (z.B. Baustellen, Schneeräumung usw.) der EBZ-Bewilligung vor.

Das heisst: Bezahlen ja, parkieren vielleicht. Auch wenn die Leistung nicht erbracht werden kann, bezahlt werden muss trotzdem.

Zum Glück verkauft der Staat auf dem Markt keine Äpfel. Man müsste zwar zahlen, bekommt aber Keine… Ich finde dafür keinen anderen Begriff, ausser Betrug.