Die Wohnquartiere in Birsfelden BL leiden schon länger unter unnötigem Durchgangsverkehr in den Wohnquartieren. Immer dann, wenn es sich auf der A3 staut und im Folgenden auch auf der Hauptstrasse 7 der Verkehr steht.

Ganz objektiv, wer da nicht im Quartier wohnt oder jemanden da besucht, der hat da schlicht und einfach nicht lang zu fahren, selbst wenn es eigentlich eine öffentliche Strasse ist.

Trotzdem, ob es rechtens ist, da einfach ein Durchfahrtsverbot zu verfügen, das sei mal dahin gestellt. Jedenfalls ist es seit kurzem so, dass ein entsprechendes Verbot für verschiedene Strassen ausgeschildert ist.

Die Durchfahrt auf der blau markierten Hauptstrasse ist erlaubt. Auf allen anderen Strassen muss die Durchfahrt mindestens 15 Minuten betragen.

Beschilderung

Art. 27 SVG, 2.13 Verbot für Motorwagen und Motorräder (Auch andere Verbotskombinationen möglich)

Zusatzbeschriftung: Ausgenommen Aufenthaltsdauer mind. 15 Minuten oder Bewilligung (Automatische Durchfahrtskontrolle)

Das Fahrverbot

ist klar und deutlich ausgeschildert. Wer trotzdem durch fährt ignoriert es bewusst.

Die Nachteile

Wer nur Ware schnell abholen oder liefern will, oder eine Person abholt, für den sind die 15 Minuten Mindestaufenthalt unter umständen zu lang.

Grundsätzlich verstehe ich die Diskussionen nicht. Wer sich nicht an das Fahrverbot hält, muss mit einer Busse rechnen. Diese Erfahrung musste ich auch selber schon machen.

Download

Flyer der Gemeinde Birsfelden
Schilder
Signalisationsverordnung des Bundes
Strassenverkehrsgesetz

Anhänge

Durchfahrstverbot Birsfelden, Quelle: Google