Ab dem 1. Januar 2019 entfällt der Eintrag ‚Automat‚ im Führerschein. Dieser bewirkte, wer in der Fahrschule nicht das händige Schalten lernte, durfte nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren.
Das Wegfallen dieses Eintrages bewirkt, man kann seine Prüfung mit dem ‚Automaten‘ ablegen, darf aber auch ohne weitere Schulung ein Handgeschaltenes Fahrzeug fahren. Zumindest kann man es versuchen.
Brandgefährlich!
Gem. Fahrlehrerverband spart man mit dem Lernen auf Automatik gut 10 Fahrstunden. Das ist ein grosser Anreiz nur noch auf Automatik zu lernen. Aber nur rund jedes 4. Fahrzeug hat ein Automatikgetriebe.
Es ist davon auszugehen, dass eine grössere Anzahl an Fahranfängern ohne jegliche Schalt-Praxis mit geschalteten Fahrzeugen unterwegs sein wird.
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