Vor 50 Jahren musste jedes Fahrzeug einen Aufkleber haben, aus welchem das Herkunftsland ersichtlich war in der Schweiz das CH, in Deutschland das D, in Österreich das A.

Gemäss Artikel 45 der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) müssen Motorfahrzeuge und Anhänger, die ins Ausland fahren, ein Landeszeichen, d.h. einen CH-Kleber, gut sichtbar am Heck des Fahrzeuges tragen. Dieses Landeskennzeichen muss auf dem Fahrzeug (Autos und Motorräder) sowie auf Anhängern angebracht sein.

Diese Anforderung ergibt sich aus dem Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr (1968), welches die Schweiz ratifiziert hat. Dieser internationale Vertrag erlaubt es, eine unverwechselbare Staatsangehörigkeit direkt auf das Nummernschild zu integrieren, was mittlerweile bei den neuen europäischen Nummernschildern der Fall ist.

Gemäss diesem Vertrag erfüllt ein Landeswappen auf dem Nummernschild die Anforderungen eines Landeskennzeichens nicht. Somit bleibt für die Schweiz als einzig gültiges (und damit obligatorisches) Unterscheidungsmerkmal der CH-Kleber.

(Quelle: TCS, Stand 24.4.2018)

 

Fehlt im Ausland dieser Aufkleber, kann man doch tatsächlich gebüsst werden. Fahrzeuge aus der EU benötigen keinen solchen Aufkleber. Begründung, der entsprechende Buchstabe ist im Kennzeichen enthalten.

Das ist grundsätzlich richtig. Am Auto muss der grosse Aufkleber angebracht werden, der Kleine ist nicht zulässig. In Artikel 45 der VTS steht gut sichtbar. Der Motorrad-Aufleber ist noch immer wesentlich grösser als die Kennzeichnung in EU-Schildern. Wenn also betreffend Sichtbarkeit der kleinere Aufkleber nicht ausreicht, dann erfüllt die EU-Kennzeichnung die Sichtbarkeit in keinster Weise.

Auto CH-Aufkleber

Motorrad CH-Aufkleber

Aber warum die Kennzeichnung nicht einfach auch im Schweizer Nummernschild integrieren? Z.B. so:

Vergleich mögliche CH/EU Kennzeichnung

Würde uns von dieser schwachsinnigen Stolperfalle schützen.