Es ist ein typischer Passus in den AGB von Händlern, insbesondere bei Lieferung auf Rechnung.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Im Umkehrschluss gilt dann logischerweise selbstverständlich

Mit der vollständigen Bezahlung geht die Ware UMGEHEND in den Besitz des Kunden über.

Und umgehend heisst, die Ware ist dem Kunden UNVERZÜGLICH auszuhändigen. Wird die Ware mit der Post verschickt statt persönlich ausgehändigt, ist dieser Umstand nicht mehr gewährleistet, da die Post durchaus statt einer schnellen Zustellung auch das sinnlose Rumliegen (Lagerung) der Pakete in Betracht zieht. Auch stelle ich immer wieder fest, insbesondere bei Privatverkäufen, dass die Ware nicht umgehend versendet wird.

Mein Eigentum! Da toleriere ich kein Larifari!