Es ist einfach nur zum Kotzen. Erst für Ersatz sorgen, dann den Hügel platt machen.

Die Argumente die der Rekursführer da anführt sind einfach lächerlich. Das Ganze kommt direkt am Flughafenzaun zu stehen. Da ist der ganze Wald per se zu nahe und müsste in Teilen in seiner Ausdehnung angepasst werden.

Einfach nur ein egosistisches […].

Wenn der Wald brennt ist das Problem vom Tisch.

Dort, wo einst der Spotterhügel stand und während des Weltwirtschaftsforums in Davos Hunderte Aviatik-Fans ihre Fotoapparate in Richtung Rollfeld richteten, planiert ein Raupenfahrzeug gerade den Boden. Der erst 2017 gebaute Hügel ist seit Mitte September verschwunden, ebenso der sogenannte Heli-Grill. Anstelle des beliebten Ausflugsziels sollen Standplätze für Flugzeuge entstehen, weshalb die Flughafenbetreiberin einen neuen Aussichtspunkt unweit davon, weiter östlich und näher am Pistenkreuz realisieren will.

Doch die Realisation dieses Projekts ist derzeit wegen eines Rekurses blockiert. Der Grund: Er würde zu nahe am Waldrand gebaut. Dies moniert zumindest die Waldbesitzerin, die Dorfgerechtigkeits-Korporation Rümlang, die knapp 100 Waldbesitzer zählt. Gemäss Zürcher Planungs- und Baugesetz gilt für Bauten ein Mindestabstand von 30 Metern. Dies entspreche in etwa der mittleren Höhe der Waldbäume.

Entscheid muss überzeugend sein

In einem Merkblatt der Zürcher Baudirektion wird die im Grundsatz geltende Waldabstandslinie unter anderem damit begründet, dass Waldränder wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere seien. Sie würden den Wald mit dem Freiland verbinden und das Landschaftsbild prägen. Waldabstandslinien würden solche Werte bewahren. Sie würden aber ebenso Menschen, Haus und Garten vor Schattenwurf, Feuchtigkeit, herabfallenden Ästen und Laub schützen. Ein genügender Waldabstand liege daher im Interesse aller.

Obwohl noch weitere Rechtsfragen Teil des Rekurses sind, handelt es sich beim Vorwurf, die Waldabstandslinie würde nicht eingehalten, um den zentralen Punkt des Einwandes, wie vom Rechtsvertreter der Korporation zu erfahren ist.

Jahrelange Verzögerung möglich

Derzeit befindet sich das Verfahren beim Zürcher Baurekursgericht, das die Stellungnahmen der Parteien eingefordert hat. Wann ein Entscheid vorliegt, ist schwierig zu sagen. ­Aufgrund der grossen Arbeitslast des Gerichts dürfte bereits das Fällen des Urteils ­einige  Zeit in Anspruch nehmen. Und der Rechtsvertreter betont, dass, wenn von keiner Instanz ein «juristisch überzeugender Entscheid» vorliegt, das Verfahren bis ans Bundesgericht gezogen werden könnte. Nach Angaben von Andrea Bärwalde hat die Flughafenbetreiberin mit dem Waldeigentümer Gespräche geführt. «Letztlich geht es aber um einen Bauentscheid, der von der zuständigen Gemeinde aufgrund der hierfür massgeblichen rechtlichen Vorgaben getroffen wurde und dessen Rechtmässigkeit vom Rekurrenten grundsätzlich in Frage gestellt wird», sagt die Mediensprecherin und fügt an, dass Raum für eine aussergerichtliche Einigung hier leider nur beschränkt bestehe.

Bis ein neuer Hügel steht, könnte es also noch Jahre dauern. Ebenso lange müssen die Ausflügler auf den Heli-Grill verzichten, der ebenfalls am neuen Ort geplant ist. Beim Flughafen betont man derweil, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Spotterplattform am vorgesehenen Standort gebaut werden kann.

zuerich24.ch/articles/228448-spotterhuegel-koennte-fall-fuer-bundesgericht-werden (von Daniel Jaggi, 30.1.2024)