Information zu dieser Seite
Diese Seite zeigt die Entwicklung zum Corona-Virus und statistische Daten. Die im Netz verfügbaren Informationen insbesondere zu Erkrankten und Toten sind teilweise widersprüchlich. Vergleicht man die Zahlen der Kantone und die des Bundes, kommt man zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Chronologie
2020
2021
Massnahmen vom 18. März 2020
- Baustellen: dürfen weiter betrieben werden.
- Beratungen: Nicht betroffen vom Verbot sind terminlich vereinbarte reine Beratungsdienstleistungen einzelner Kunden, beispielsweise bei Versicherungsagenturen und in Anwaltskanzleien, die in nicht generell öffentlichen Büros stattfinden. Auch Besuche von Aussendienstmitarbeitenden bei Privat- und Geschäftskunden sind zulässig.
- Blumenläden: müssen geschlossen werden.
- Blutspendeaktionen: Solche sind weiterhin zulässig.
- Detailhandel: Weiterhin geöffnet, die Hygiene- und Distanzmassnahmen müssen eingehalten werden.
- Fahrschulen: Fahrstunden verboten.
- Fondueessen/Geburtstagsessen: Erlaubt, die sozialen Kontakte sollten jedoch auf ein absolutes Minimum reduziert werden.
- Hundesalons: geschlossen. Hundehütedienste dürfen weiterhin angeboten werden.
- Kinderkrippen: Eine Schliessung der Kinderkrippe durch die Trägerschaft käme nur ausnahmsweise infrage, wenn beispielsweise alle Betreuerinnen und Betreuer krank wären oder andere innerbetriebliche Gründe einen Betrieb verunmöglichen würden.
- Kinderspielplätze: Gruppen von mehr als circa 5 Kindern in Parks oder anderen Orten sollen weitmöglichst vermieden werden. Noch wichtiger ist, dass sich Eltern und andere Erwachsene nicht in Gruppen treffen, während ihre Kinder spielen. Ein Kontakt mit besonders gefährdeten Personen ist in jedem Fall zu vermeiden.
- Lebensmittelmarktstand: Ein einzelner Lebensmittelmarktstand ist den Lebensmittelläden gleichgestellt und darf somit betrieben werden, die Abstandregeln müssen aber auch hier eingehalten werden können.
- Onlinehandel: Dieser bleibt grundsätzlich erlaubt.
- Religion/Glauben: Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nicht erlaubt (Ausnahme: Beerdigungen im engen Familienkreis).
- Sitzungen am Arbeitsplatz: weiterhin erlaubt. Allerdings müssen die Teilnehmenden die Hygiene- und Verhaltensregeln einhalten.
- Sonstige Märkte: Schlachtviehmärkte, Viehmärkte und Schafannahmen dürfen nicht stattfinden.
- Soziale Einrichtungen (z.Bsp. Altersheim): dürfen offen sein.
- Waschsalons: dürfen offen bleiben.
27. März 2020, Zügeln bleibt erlaubt
Jeden Monat zügeln rund 50’000 Haushalte. Das bleibt weiterhin erlaubt, sofern die Hygienemassnahmen eingehalten werden. Man stelle sich vor, jemand muss aus der Wohnung, weil bereits der Nachmieter vor der Türe steht und die zu beziehende Wohnung ist nicht frei, das würde zu einem Chaos führen.
Die Kündigungsfrist bei Mietverzug wird von 30 auf 90 Tage ausgedehnt, vorausgesetzt der Verzug ist eine Folge des Virus.
Die Notverordnung sieht Bussen von 100.00 CHF pro Person vor, wenn gegen die Massnahmen verstossen wird.
Die Schliessung von Baustellen und Industriebetrieben soll weiterhin vermieden werden.
Die Personen in Ladengeschäften sind auf 1 pro 10 m2 beschränkt.
Für Waren die nicht für den täglichen Gebrauch notwendig sind, gilt ein Verkaufsverbot.
Postanbietern ist die Zustellung an 7 Tagen pro Woche erlaubt.
16. April 2020, erste Lockerungen sollen folgen
Der Bundesrat lockert die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie ab dem 27. April. Als erste dürfen Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios, Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien wieder öffnen. Ausserdem können Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen den Betrieb wieder aufnehmen. Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden muss dabei aber sichergestellt sein, wie der Bundesrat am Donnerstag entschieden hat. Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen dann am 11. Mai die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Die Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken sollen erst ab dem 8. Juni wieder öffnen. Wann die Restaurants wieder aufgehen oder Grossveranstaltungen wieder möglich sind, ist unklar. Der Übergang von einer Etappe zur nächsten kann dann erfolgen, wenn die Zahl der neuen Infektionen nicht deutlich angestiegen ist.
Das Paléo-Festival Nyon, eines der grössten Festivals der Schweiz, wird dieses Jahr nicht stattfinden. Das haben die Organisatoren am Donnerstag (16. 4.) auf Twitter bekannt gegeben. Die diesjährige Ausgabe hätte vom 20. Juli – 26. Juli stattfinden sollen.
Der Bundesrat hat das Corona-Regime beim Einkaufstourismus präzisiert. Schweizer Bürgerinnen und Bürger oder Personen mit einem Aufenthaltstitel dürfen jederzeit in die Schweiz einreisen. Wenn sie aber nur zum Einkaufen ins Ausland gefahren sind, werden sie neu mit einer Busse bestraft. Der Bundesrat hat den Einkaufstourismus in der Covid-19-Verordnung explizit verboten. Die Busse beträgt 100 Franken. Damit werde nicht der Einkauf an sich sanktioniert, sondern die Behinderung der Arbeit der Grenzschutzbehörde, hält der Bundesrat in einer Mitteilung vom Donnerstag fest. Bereits Mitte März hatte der Bundesrat Einreiseverbote verhängt. ‹Den Einkaufstourismus konnte er damit aber nicht stoppen. Die Eidgenössische Zollverwaltung habe weiterhin ein reges grenzüberschreitendes Einkaufsverhalten festgestellt. Diese Kontrollen binden Ressourcen, die die Zöllner anderswo benötigen.
Parallel präzisiert der Bundesrat, wer ein- und ausreisen darf. Es gelten folgende Gründe:
• Betreuung von erkrankten oder betagten Familienangehörigen (mit entsprechenden Belegen wie Arztzeugnis, Familienregister etc.)
• Wahrnehmung des zivilrechtlich geregelten Besuchsrechts von getrennt lebenden Eltern
• Wahrnehmung von wichtigen gerichtlichen Terminen oder nicht aufschiebbaren geschäftlichen Besprechungen
• Fortführung medizinischer Behandlung im In- und Ausland.
24. April 2020
IKEA hat angekündigt seine Möbelkäuser grundsätzlich wieder ab dem 27. April offen zu halten. Das Selbe gilt für die Handwerksläden von Brauwalder-Fehr und für OBI. Debrunner-Acifer will noch eine Woche warten und seine Handwerksläden ab dem 4. Mai öffnen.
Tim Mälzer, welcher mehrere Restaurants betreibt, hat sich in SternTV dazu geäussert, wann er es für sinnvoll erachtet, die Gastronomie wieder zu öffnen. Es sei ihm bewusst, dass seine Einschätzung absolute Katastrophe sei, aber nicht vor Ende August.
26. April 2020
Meistens sind deren Trinkwasserinstallationen über mehrere Wochen kaum genutzt worden, was die Bildung von Mikroorganismen wie Legionellen fördert, die eine schwere Lungenentzündung (Legionärskrankheit) auslösen können. Vor Inbetriebnahme müssen deswegen Trinkwasserinstallationen zwingend durchgespült werden.
Die Massnahmen, die der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Coronavirus beschlossen hat, werden ab dem 27. April 2020 schrittweise wieder gelockert.
Trinkwasserinstallationen von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen müssen vor diesem Datum, bzw. vor Inbetriebnahme gründlich durchgespült werden. Das heisst, dass alle Wasserstellen, an denen eine Wasserentnahme erfolgt, geöffnet und durchgespült werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel Wasserhähne, Duschköpfe, Wasseranschlüsse usw.
Dabei ist es wichtig, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen. Das sorgt für eine genügend starke Durchströmung in den Leitungen. Der Vorgang soll mindestens so lange laufen, bis die Temperatur des fliessenden Wassers konstant bleibt. Die Spülung muss für das Kalt‐ und das Warmwasser getrennt erfolgen. Diese einfache und wirkungsvolle Massnahme dient dem Gesundheitsschutz der Benutzerinnen und Benutzer.
Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) hat hierzu eine Fachinformation erstellt. (Quelle: BLV)
26. April 2020
Nach derzeitigem Informationsstand werden Gastronomiebetriebe wohl kaum vor dem 8 Juni öffnen dürfen.
29. April 2020
Gastronomiebetreibe dürfen unter Auflagen ab dem 11. Mai wieder Gäste empfangen.
13. Mai 2020
Die Schweizer Grenze zu Österreich, Deutschland und Frankreich soll ab dem 15. Juni wieder offen sein. Bedingung sei, dass die pandemische Entwicklung positiv bleibe, erklärte das Eidgenössische Justizdepartement am Mittwoch (13. 5.). Eine Öffnung der Grenzen hatte sich zuletzt abgezeichnet. Justizministerin Karin Keller-Sutter hatte mit ihren Amtskollegen aus Deutschland, Österreich und Frankreich entsprechende Gespräche geführt. Die Minister seien sich einig, dass im Reiseverkehr so schnell wie möglich eine Normalisierung angestrebt werden solle, hiess es. Zudem arbeiten die Verwaltungen an Lösungen für gewisse Personenkategorien wie binationale Paare ohne Trauschein.
Eine Grenzöffnung gegenüber Italien sei noch nicht angezeigt, sagte Keller-Sutter. In Italien sei die Reisefreiheit auch innerhalb des Landes noch stark eingeschränkt. Eine Lockerung gegenüber Italien und weiteren Schengen-Staaten sowie Drittstaaten solle für einen dritten Lockerungsschritt geprüft werden. Einen konkreten Zeitpunkt dafür nannte Keller-Sutter nicht.
Die Passagierzahlen am Flughafen Zürich sind im April gegenüber der Vorjahresperiode um 99 Prozent eingebrochen. Das teilte der Flughafen am Mittwoch (13. 5.) mit. Nur noch knapp 27 000 Passagiere seien im April 2020 über den Flughafen in Kloten gereist. Das letzte Mal, dass im Monatsschnitt so wenige Fluggäste über Kloten gereist sind, war im Jahr 1952. Die Anzahl Flugbewegungen sank im Vergleich zum April 2019 um 91,7 Prozent auf 1921 Starts oder Landungen.
27. Mai 2020
Der Bundesrat beendet die «ausserordentliche Lage» am 19. Juni. Ab dann gilt wieder die «besondere Lage».
Spätestens ab dem 6. Juli sollen die Reisefreiheit für alle Schengen-Staaten und die Personenfreizügigkeit vollständig wieder gelten.
Versammlungen im öffentlichen Raum sind per 30. Mai mit bis zu 30 Personen erlaubt.
Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind ab dem 6. Juni wieder erlaubt. Dazu gehören etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen. Auch Sportveranstaltungen sind wieder möglich. Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem, engem Körperkontakt sind voraussichtlich bis am 6. Juli 2020 untersagt. Der Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten ab dem 6. Juni ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt.
Bergbahnen, Campings, Zoos und Schwimmbäder dürfen per 6. Juni wieder öffnen.
In Restaurants und Bars wird ab dem 6. Juni die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben, und Aktivitäten wie Billard oder Live-Musik sind wieder möglich. Die Betriebe sollen die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen, bei Gruppen von mehr als vier Personen sind sie verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend. Alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen.
24. Juni 2020
In seiner Medienkonferenz informierte Gesundheitsminister Berset über die neuen Massnahmen während der «besonderen Lage». Er bestätigt den Start der Swiss-Covid-App, die ab Donnerstag im App-Store und auf Google Play zum Download bereit steht und nun von allen Usern aktiviert werden kann. Zudem wird der Bund künftig alle Kosten der Coronavirus-Tests übernehmen, um sicherzustellen, dass die breite Bevölkerung sich auch bei geringen Symptomen testen lässt. Zur Forderung nach einer Maskenpflicht erklärte Berset, die Kompetenz dazu liege bei den Kantonen, nicht mehr beim Bund.
22. Juli 2020
Aktuell 44 Länder stehen auf einer Liste aus deren Einreise in die Schweiz man 2 Wochen in Quarantäne muss. Das macht die Urlaubsplanung schwierig. Dumm, wenn ein Land während dem Urlaub dazu kommt.
Oktober/November 2020
Innert 6 Wochen steigen die Zahlen deutlich an, von rund 50’000 seit Anfang des Jahres auf über 280’000.
Dezember 2020
Mitte Dezember muss die Gastronomie bis vorerst Ende Januar schliessen.
Januar 2021
Keine Lockerungen im Verlauf des Monats.
Der Bundesrat verlängert am 18. Januar den im Dezember beschlossenen Lockdown für die Gastronomie bis Ende Februar. Neben Restaurants und Bars gilt die Schliessung ebenso für alle Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen. Weiterhin möglich bleibt allerdings das Abholen bestellter Waren vor Ort.
Februar 2021
Keine Lockerungen im Verlauf des Monats.
Am 17. Februar werden die Massnahmen um weitere 4 Wochen verlängert.
1. März 2021
Es dürfen wieder alle Geschäfte geöffnet werden. Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen.
25. April 2021
Die Gastronomie darf die Gäste im Freien bewirten, die Innenräume bleiben weiterhin geschlossen.
31. Mai 2021


Weiterführende Links
de.wikipedia.org/./COVID-19-Pandemie
www.nzz.ch/./die-wichtigsten-grafiken-zum-coronavirus
www.nzz.ch/./coronavirus-in-der-schweiz-die-neusten-entwicklungen
www.corona-data.ch
www.bag.admin.ch/bag/…/quarantaene-einreisende
Quellen
Neue Zürcher Zeitung
BAG
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