Milwaukee verkauft mit Erste-Hilfe-Material gefüllte Packout Organizer in der Farbe rot. In Deutschland wohl problemlos erhältlich. Auch Amazon hat Angebote die in die Schweiz geliefert werden. Allerdings deutlich über dem UVP.
In der Schweiz ist diese Box bei keinem der offiziellen Händler erhältlich. Weder online noch physisch vor Ort. Interessanterweise gibt es sie bei einem Händler im Showroom. Bei wem ist jetzt nicht relevant.
Auf Nachfrage hiess es, die Produkte im Showroom sind Eigentum des Lieferanten und können nicht verkauft werden. Ok, bestellen…
Geht nicht, gibt es nicht im Sortiment.
Da stellt sich natürlich sofort die Frage, was macht es für einen Sinn, Artikel zu zeigen und zu bewerben, die man gar nicht verkaufen will/kann?
Der Kollege im Laden hat dann mal beim Generalimporteur nachgefragt. Dieser bestätigte, der Artikel wird in der Schweiz nicht zum Verkauf angeboten, weil der Inhalt irgendwie die Anforderungen nicht erfüllt. Was genau damit gemeint ist, ist mir nach wie vor schleierhaft.
Der Inhalt ist zertifiziert nach DIN 13157. Das beschreibt was mindestens darin enthalten sein muss:
(Stand 11/2021) Pflaster, Fingerverbände, Kompressen, Wundschnellverbände, Rettungsdecke, Schere, Einmalhandschuhe, 4 Feuchttücher, 2 Gesichtsmasken (DIN EN 14683).
Der Inhalt der Box ist wie folgt beschrieben:
- 2x Folienbeutel 300 x 400 mm, wiederverschließbar & transparent |
- 1x Schere DIN 58 279 – B190, kniegebogen, Griff mit Kunststoffüberzug, 19 cm |
- 1x Vliestücher 200 x 300 mm, 5er Pack |
- 3x Kompressen steril 100 x 100 mm, 2er Pack |
- 1x Kälte-Sofortkompresse, selbstaktivierbar, 150 x 170 mm |
- 1x Rettungsdecke gold/silber 210 x 160 cm |
- Einmalhandschuhe DIN EN 455, 4er Pack |
- 1x Wundschnellverband 6 x 10 cm, 12er Pack |
- Kombi-Pflasterset 30-tlg. |
- 1x Verbandtuch steril gem. DIN 13 152-A, 600 x 800 mm |
- 2x Augenkompresse steril 50 x 70 mm |
- 2x Dreiecktuch DIN 13 168, 136 x 96 x 96 cm |
- 1x Verbandpäckchen steril DIN 13 151-G, 100 x 120 mm |
- 1x Verbandpäckchen steril DIN 13 151-K, 60 x 80 mm |
- 3x Verbandpäckchen steril DIN 13 151-M, 80 x 100 mm |
- 2x Fixierbinde DIN 61 634, 8 cm x 4 m |
- 2x Fixierbinde DIN 61 634, 6 cm x 4 m |
- 1x Heftpflaster 2,5 cm x 5 m mit Außenschutz |
- Mund-Nasen-Schutzmaske nach DIN EN 14683:2019 TYP I, 2er Pack |
- 4x feuchtes Reinigungstuch |
- 1x Anleitung zur ersten Hilfe |
- 1x Inhaltverzeichnis DIN 13 157 |
Während in Deutschland streng darauf geachtet wird, dass die Normen eingehalten werden, heisst es in der Schweiz, dass Produkte dieser Normen verkauft werden dürfen, aber sich der Gesetzgeber nicht für den Inhalt der ‚Erste Hilfe‘ Kästen interessiert.
Warum also verkauft Milwaukee die Organizer nicht in der Schweiz? Die Frage bleibt vorerst unbeantwortet.
Der Verkäufer meinte, ich könne doch einfach einen schwarzen Organizer selber befüllen.
Während in Europa vom Hersteller (Milwaukee Electric Tool Corporation, Brookfield, Wisconsin, USA) die Packout Boxen fast ausschliesslich in schwarz verkauft werden, haben sie in den USA ausschliesslich die Farbe rot.
Warum das so ist, können Sie hier nachlesen.
Letztendlich hat mir der Händler dann den roten Organizer leer zum regulären Preis verkauft.
Was mich aber dennoch wundert, Desinfektionsmittel und Wundsalben gehören nicht verpflichtend in einen Erste-Hilfe Koffer. Für mich völlig unverständlich. Ich hab also zusätzlich Merfen-Spray und -Salbe sowie eine Tube Euceta hinzugefügt.
Eine Erklärung habe ich von Gemini erhalten:
Dass Milwaukee seine First Aid Kits (Erste-Hilfe-Koffer) nicht regulär in der Schweiz vertreibt, liegt primär an den unterschiedlichen gesetzlichen Normen und Zulassungen für Medizinprodukte.
Hier sind die drei Hauptgründe:
1. DIN-Norm vs. Schweizer Recht
Die Milwaukee-Koffer (z. B. im Packout-System) sind nach der deutschen DIN 13157 zertifiziert.
- In der EU: Diese Norm ist der Standard für Baustellen und Betriebe.
- In der Schweiz: Hier gilt das Arbeitsgesetz (ArGV 3, Art. 36). Die Schweiz schreibt keine spezifische DIN-Norm vor, sondern verlangt, dass die Erste-Hilfe-Ausstattung „den Gefahren des Betriebes angepasst“ sein muss. Da die DIN-Norm eine rein deutsche Industrienorm ist, hat sie in der Schweiz rechtlich keine direkte Relevanz, was den offiziellen Vertrieb für den Hersteller weniger attraktiv macht.
2. Zertifizierung als Medizinprodukt
Ein Erste-Hilfe-Koffer gilt rechtlich als Medizinprodukt.
- Seit der Einführung der neuen europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) und dem Wegfall bestimmter Handelsabkommen zwischen der EU und der Schweiz müssen Hersteller für den Schweizer Markt oft zusätzliche administrative Hürden nehmen (z. B. einen Schweizer Bevollmächtigten benennen).
- Für einen Werkzeughersteller wie Milwaukee steht dieser Aufwand oft nicht im Verhältnis zum vergleichsweise kleinen Schweizer Markt für Verbandsmaterial.
3. Kennzeichnungspflichten
In der Schweiz müssen Anleitungen und Inhaltsverzeichnisse für Medizinprodukte zwingend in den Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) vorhanden sein. Die für den deutschen Markt produzierten Koffer erfüllen diese dreisprachige Anforderung oft nicht ab Werk.
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